Wenn der Pflegegrad fehlt
Der Zuschuss kann pro Person beantragt werden, das heißt, ein Ehepaar erhält bis zu 8.000 Euro als Zuschuss.
Wer einen Treppenlift benötigt, aber noch keine Pflegestufe beantragt hat, dem steht die Möglichkeit, einen Zuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen, nicht offen. Eine Variante wäre, sich doch um eine Pflegestufe zu bemühen. Der entsprechende Antrag kann kann formlos bei Ihrer zuständigen Pflegeversicherung (entspricht in der Regel der Krankenversicherung) gestellt werden. Scheidet dies aus, gibt es einige weitere Optionen zur Finanzierung, um einen
Treppenlift gebraucht zu erwerben.
Unterstützung nach einem Unfall
Ist die körperliche Beeinträchtigung Folge eines Unfalls, besteht die Möglichkeit, den Einbau des Treppenlifts über Unfallversicherungen, Berufsgenossenschaften oder die Rentenversicherung zu finanzieren. Bei Fremdverschulden, ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers der richtige Ansprechpartner.
Die Berufsgenossenschaften kommen für die gesamten Kosten auf, wenn die Mobilität in Folge eines Arbeitsunfalls oder durch eine anerkannte Berufserkrankung so eingeschränkt ist, dass ein Treppenlift absolut nötig ist.
Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die staatliche Anlaufstelle für die Förderung von Bauvorhaben. Eines der Förderprodukte befasst sich mit dem altersgerechten, bzw. barrierefreien Umbau von Häusern und Wohnungen. Aktuell kommen zwei Programme in Frage:
Die aktuellen Förderbedingungen sowie die Höhe der möglichen Zuschüsse, bzw. Kreditkonditionen sind auf der Webseite der KfW zu finden.
Regionale Förderprogramme auf Landesebene
Jedes Bundesland verfügt über eigene Förderprogramme, die Kredite mit besonders günstigen Konditionen oder Zuschüsse zu bestimmten Bauprojekten gewähren. Die Antragstellung erfolgt über die Landesbank. Zum Teil haben auch Städte und Kommunen eigene Fördertöpfe. So umfasst zum Beispiel die Treppenlift-Förderung in Brandenburg die Maßnahme „Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln“ mit Zuschüssen bis zu 90 % der förderfähigen Kosten. Die Beantragung erfolgt über die ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg). In Hessen erfolgt die finanzielle Unterstützung durch die WI-Bank in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. Gefördert werden 50 % der Kosten.
Ob und wann eine Förderung für den Treppenlift bewilligt wird, hängt von den jeweiligen Förderkonditionen, aber auch von den verfügbaren Mitteln des jeweiligen Bundeslandes ab. In den Förderdatenbanken der Länder sind die jeweiligen Möglichkeiten zu finden.
Finanzierung durch den Treppenlift-Händler
Einige Treppenliftanbieter leisten auch Finanzierungshilfe. Die Kosten für das Produkt können dann in Raten abbezahlt werden. Ob diese Variante der Treppenlift-Finanzierung in Frage kommt, muss mit dem jeweiligen Anbieter direkt besprochen werden und ist von einer positiv ausfallenden Bonitätsprüfung abhängig. Überlegen Sie auch ob es eventuell möglich ist ob Sie einen
Treppenlift mieten können.
Amt für Grundsicherung
Sind alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft, bzw. kommen nicht in Frage, kann das Amt für Grundsicherung als Kostenträger angesprochen werden. Dazu muss eine finanzielle Bedürftigkeit vorliegen und der Einbau eines Treppenlifts unverzichtbar sein. Zuständig ist das lokale Versorgungsamt, ob der Antrag bewilligt wird, hängt von einer guten und schlüssigen Begründung, aber auch dem zuständigen Sachbearbeiter ab.
Übernommen werden maximal die Kosten für das günstigste Treppenliftmodell, hilfreich ist es deshalb, vorab Kostenvoranschläge einzuholen und mit dem Antrag einzureichen. Der Anspruch begründet sich auf § 71, SGB 12 (Altenhilfe) und § 113, SGB 9 (Teilhabe). Dort ist festgelegt, dass Betroffene dann Anspruch auf Leistungen haben, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist und eine Eigenfinanzierung nicht möglich ist. Die Leistungen können als Zuschuss oder als rückzahlbares Darlehen gewährt werden.
Treppenlift-Förderung am Arbeitsplatz
Auch für Arbeitgeber gibt es Förderungen für einen Treppenlift ohne Pflegestufe, wenn dieser erforderlich ist, um einem Arbeitnehmer den Zugang zum Arbeitsplatz zu ermöglichen und es keine anderen Alternativen gibt. Mögliche Ansprechpartner als Kostenträger sind die Agentur für Arbeit (Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung), die Rentenversicherung (Teilhabe am Arbeitsleben) oder die Unfallversicherung (Erhalt des Arbeitsplatzes).