Der einfachste Weg zum Treppenlift

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Vom Experten empfohlen

Hans-Peter Matt, Sachverständiger für barrierefreies Planen & Bauen, empfiehlt Treppenlift-Zentrum als Vergleichsportal.
Seine Expertise wird durch seine Tätigkeit als zertifizierter Sachverständiger für Barrierefreiheit sowie seine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. ergänzt.
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Hans-Peter Matt von mahp-barrierefrei
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So funktioniert der Anbietervergleich:


Schritt 1
Auf Basis Ihrer Angaben werden regionale
und bundesweite Anbieter verglichen.
Schritt 2
Wir kontaktieren Sie, um besondere Anforderungen zu klären und stellen Ihnen passende Anbieter vor.
Schritt 3
Sie erhalten kostenlos Angebote mit optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre ganz persönliche Situation.

Treppenlift-Zentrum erklärt in 60 Sekunden:

Häufig gestellte Fragen

1. Gibt es gebrauchte Treppenlifte?
In der Regel bieten zahlreiche Treppenliftanbieter die Möglichkeit an, einen Treppenlift gebraucht zu erhalten. Der Treppenlift wird vor dem Einbau generalüberholt. Es müssen allerdings einige Faktoren zueinander passen. Ein gebrauchter Lift, der früher von rechts unten über eine Linkskurve nach links oben gefahren ist, kann nicht für einen neuen Einbauort umgebaut werden, um auf einer genau anders herum aufgeschlagenen Treppe eingesetzt zu werden.
Bei einem geraden Treppenlauf besteht schon eher die Möglichkeit einen gebrauchten Treppenlift zu bekommen. Hierbei spielt die räumliche Anordnung des Lifts zwar die gleiche Rolle, wie bei einem Kurvenlift, nur muss hierbei nicht die Fahrbahn an die örtlichen Verhältnisse angepasst werden. Achten Sie aber in jedem Fall auf die Garantieleistungen des Händlers.
2. Kann man einen Treppenlift mieten und ist dies eine Alternative zum Kauf?
Bei einem Beratungsgespräch vor Ort sollte gerade für diesen Lifttyp geklärt werden, ob auch die Option einen Treppenlifte mieten zu können eine Kaufmöglichkeit darstellt - es lässt sich gegebenenfalls viel Geld sparen, da die gesamte Kaufsumme nicht direkt aufgebracht werden muss. Für den Fall, dass die Mobilitätseinschränkung nur von befristeter Dauer ist, oder der Lift aus anderen Gründen ausschließlich für eine beschränkte Zeitspanne erforderlich sein wird, kann die Miete eines Treppenlifters eine preisgünstige Variante zum Kauf sein. So müssen Sie nicht aus Ihrer Wohnung oder dem Haus ausziehen, sondern können auf dem Lift sitzend die Treppen überwinden. Addieren Sie die Einzelkomponenten des Mietvertrags und kontrollieren Sie an Hand dessen den Lift-Preis. Die allgemeinen Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters sollten bei einer Entscheidung zu Gunsten der Miete genau studiert werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.
3. Kann man einen Treppenlift finanzieren?
Es bleibt jedem Einzelnen überlassen, ob er die Kaufsumme für einen Lift finanzieren möchte. Die Frage ist nur, ob Sie dies mit Ihrer Hausbank oder über einen Dienstleister des Anbieters vereinbaren. Hierbei sind unter dem Strich ausschließlich die Bedingungen zu prüfen, unter den ein Ratenkredit abgeschlossen wird.
4. Gibt es Zuschüsse und wo muss ich die beantragen?
Sie können verschiedene Kostenträger ansprechen, die zum Teil verpflichtet sind, Anteile zu den Liftkosten zu tragen, um die Anschaffung eines Treppenlifts zu ermöglich. Je Berechtigtem mit vorliegendem Pflegegrad stehen grundsätzlich 4.000 € zur Wohnumfeldverbesserung zur Verfügung.
5. Wie beantrage ich einen Treppenlift bei meiner Krankenkasse?
Wenn Sie die Förderung für einen Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen wollen, laden Sie am besten das Antragsformular hier herunter und legen es ausgefüllt mit einigen Angeboten Ihrer Krankenkasse vor.