Treppenlift steuerlich absetzen ohne Gutachten?

Schneller als die meisten Menschen denken, kann der Tag kommen, ab dem ein Leben im eigenen Haus oder auch der Mietwohnung ohne einen Treppenlift kaum oder gar nicht mehr möglich ist. Deshalb ist es gut zu wissen, welche steuerlichen Vorteile genutzt werden können und dies unabhängig von den Zuschüssen der Pflegekassen. Dies gilt auch wenn die Urteilssprechung durch die Gerichte nicht immer gleichlautend verläuft.

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Hans-Peter Matt, Sachverständiger für barrierefreies Planen & Bauen, empfiehlt Treppenlift-Zentrum als Vergleichsportal.
Seine Expertise wird durch seine Tätigkeit als zertifizierter Sachverständiger für Barrierefreiheit sowie seine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. ergänzt.
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So wurde zum Beispiel mit dem Urteil Aktenzeichen VI R 61 / 12 durch den Bundesfinanzhof einer Ablehnung die Grundlage entzogen, weil die Notwendigkeit für einen Treppenlift ausschließlich auf der Basis medizinischer Argumente zu entscheiden sei. Zuvor wurde die steuerliche Geltendmachung im Rahmen von Sonderausgaben vom Finanzamt verweigert, weil kein amtsärztliches Zeugnis vorlag.
Obwohl dieses Urteil Bestand hat empfiehlt es sich frühzeitig die Formalitäten zu erfragen und umzusetzen.

Was gilt es zu beachten?

Werden die Kosten nicht von der Pflege- bzw. Krankenkasse ersetzt, können sie in der Steuererklärung geltend gemacht werden. An der "Finanzierung" beteiligt sich dann das Finanzamt mit Steuervorteilen. Allerdings ist ein gewisser Kostenanteil immer privat zu übernehmen.
Außerdem darf die Immobilie keine erhebliche Steigerung des Verkehrswertes erhalten. Auch muss der Bauaufwand die von Familienstand und Einkommen zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Laut einer Formulierung der Finanzrichter muss der alters- oder behindertengerechte Umbau des Hauses "verlorenen Aufwand" darstellen. Damit will der Staat sicherstellen, dass der Wertzuwachs nicht mit Steuervorteilen gefördert wird.

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Voraussetzung ist jedoch immer auch, dass mindestens ein Bewohner erheblich in seiner eigenen Bewegungs- oder Gehfähigkeit eingeschränkt ist und dieser Zustand durch einen Eintrag im Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden kann. Sollte dies zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht der Fall sein empfiehlt es sich, diese Eintragungen zu beantragen. Die zuständigen Versorgungsämter sind in diesen Fällen Ihre Ansprechpartner.
Alternativ akzeptiert das Finanzamt auch ein vor dem Einbau ausgestelltes ärztliches Attest, in dem die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung bestätigt wird. (ddp; 01/2005). Dies ist auch nach wie vor die einfachste Art und Weise, um die steuerliche Geltendmachung erfolgreich durchzuführen. Doch zeigen sich die meisten Finanzämter inzwischen loyal wenn es darum geht, die steuerliche Geltendmachung anzuerkennen. Vorausgesetzt: Die Formalitäten wurden erfüllt und die Voraussetzungen liegen nicht nur vor sondern werden auch lückenlos nachgewiesen.
Wenn Sie dennoch Fragen zu dieser Thematik haben, ist Ihr Steuerberater oder alternativ ein sachkundiger Mitarbeiter Ihrer zuständigen Finanzbehörde mit Sicherheit hilfreich an Ihrer Seite, um alle persönlichen Detailfragen zu beantworten.
Wichtig ist auch zu wissen, dass es keinen verbindlichen Rechtsanspruch auf eine Kostenerstattung durch die Krankenversicherung gibt. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie die Kosten steuerlich geltend gemacht werden können. Schließlich ist der fachkundige Einbau eines Treppenliftes schnell mit einem hohen vier- bis fünfstelligen Kostenfaktor versehen.
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