Treppenlift steuerlich absetzen ohne Gutachten?

Schneller als die meisten Menschen denken, kann der Tag kommen, ab dem ein Leben im eigenen Haus oder auch der Mietwohnung ohne einen Treppenlift kaum oder gar nicht mehr möglich ist. Die Anschaffung eines Treppenlifts stellt eine signifikante finanzielle Belastung dar, insbesondere wenn eine Behinderung oder eingeschränkte Mobilität vorliegt. Daher ist es wichtig, sich mit den steuerlichen Erleichterungen, die sich aus dem Kauf eines Treppenlifts ergeben können, vertraut zu machen. Diese Erleichterungen gelten zusätzlich zu möglichen Zuschüssen der Pflegekassen und können einen bedeutenden Unterschied in der finanziellen Belastung bewirken.

Was für einen Treppenlift benötigen Sie?

  • Sparen Sie Zeit und Geld durch einen gezielten Angebotsvergleich
  • Anbieterunabhängig
  • 100% Kostenlos & Unverbindlich

Vom Experten empfohlen

Hans-Peter Matt, Sachverständiger für barrierefreies Planen & Bauen, empfiehlt Treppenlift-Zentrum als Vergleichsportal.
Seine Expertise wird durch seine Tätigkeit als zertifizierter Sachverständiger für Barrierefreiheit sowie seine Mitgliedschaft im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. ergänzt.
Logo Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter
Hans-Peter Matt von mahp-barrierefrei
Logo mahp-barrierefrei
In Bezug auf die steuerliche Behandlung eines Treppenlifts hat der Bundesfinanzhof mit dem Urteil Aktenzeichen VI R 61 / 12 entschieden, dass die Notwendigkeit eines Treppenlifts hauptsächlich auf medizinischen Gründen beruht. Diese Entscheidung ermöglicht es Personen mit Behinderung, die Kosten eines Treppenlifts in der Steuererklärung geltend zu machen, selbst wenn kein amtsärztliches Zeugnis vorliegt. Früher wurden solche Ausgaben oftmals nicht anerkannt, da sie als Sonderausgaben eingestuft wurden und entsprechende Nachweise fehlten.
Obwohl dieses Urteil Bestand hat empfiehlt es sich frühzeitig die Formalitäten zu erfragen und umzusetzen.

Was gilt es beim steuerlichen Absetzen zu beachten?

Es gibt jedoch einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um die Kosten eines Treppenlifts steuerlich absetzen zu können. Zunächst muss die Anschaffung des Treppenlifts eine unzumutbare Belastung darstellen, die über die zumutbare Eigenbelastung, die sich nach dem Familienstand und Einkommen richtet, hinausgeht. Zudem darf der Einbau des Treppenlifts nicht zu einer erheblichen Steigerung des Verkehrswerts der Immobilie führen. Das Finanzamt betrachtet solche Maßnahmen als "verlorenen Aufwand", um zu verhindern, dass Wertsteigerungen durch Steuervorteile begünstigt werden.

Welche Voraussetzungen sind wichtig?

Für die steuerliche Geltendmachung ist es essenziell, dass mindestens ein Bewohner des Haushalts erheblich in seiner Bewegungsfähigkeit eingeschränkt ist. Dies muss entweder durch einen Schwerbehindertenausweis oder durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das Attest sollte vor dem Einbau des Treppenlifts ausgestellt sein und die medizinische Notwendigkeit der Anschaffung bestätigen.
Es ist zu beachten, dass die Höhe des Pauschbetrags für Menschen mit Behinderung von der Art und Schwere der Behinderung abhängig ist. Die steuerliche Geltendmachung der Ausgaben für den Treppenlift kann somit variieren. Auch wenn das Finanzamt in den meisten Fällen die Kosten eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung anerkennt, sollte man sich vor dem Kauf eingehend informieren und alle notwendigen Nachweise sammeln.
Falls Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, einen Steuerberater oder einen sachkundigen Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes zu konsultieren. Diese Experten können individuelle Fragen klären und dabei helfen, die persönlichen Ausgaben für den Treppenlift im Jahr der Anschaffung optimal in der Steuererklärung geltend zu machen.
Insgesamt ist es für Personen, die auf einen Treppenlift angewiesen sind, entscheidend, sich umfassend über die steuerlichen Möglichkeiten zu informieren. Durch die richtige Vorgehensweise können die finanziellen Belastungen, die mit dem Kauf eines Treppenlifts einhergehen, deutlich gemindert werden.