Der Einbau eines Treppenlifts in Ihrem Zuhause kann eine wirksame Lösung sein, um die Mobilität zu verbessern und den Alltag zu erleichtern. Er ermöglicht es, mehrere Etagen eines Hauses sicher und komfortabel zu nutzen, ohne auf externe Hilfe angewiesen zu sein. So können Sie auch bei Mobilitätseinschränkungen in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und müssen nicht in ein Alten- oder Pflegeheim umziehen.
Leider stellt der Kauf und Einbau eines Treppenlifts – ob Sitzlift, Plattformlift oder Hublift – oft eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Deshalb ist es wichtig, sich über alle verfügbaren Fördermöglichkeiten zu informieren.
Alternativen zur Neuanschaffung
Gebrauchte Treppenlifte sind eine preiswerte und zuverlässige Option. Sie sind meist generalüberholt und bieten eine kostengünstige Alternative zum Neukauf. Eine weitere Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu reduzieren, ist es einen
Treppenlift zu mieten. Die monatlichen Kosten für die Miete liegen zwischen 50 und 150 Euro und beinhalten Wartung, Reparaturen sowie Ein- und Ausbau. Eine Finanzierung über den Anbieter in Kooperation mit einer Bank zu angemessenen Monatsraten kann ebenfalls eine interessante Option sein.
Fördermöglichkeiten für einen Treppenlifter
Obwohl Treppenlifte laut Bundessozialgericht privat zu finanzieren sind, gibt es staatliche Zuschüsse, die die Kosten für den Einbau eines Treppenlifts reduzieren können. Die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse kann bis zu 4.000 Euro beisteuern, für Ehepaare erhöht sich dieser Betrag auf bis zu 8.000 Euro. Seit 2014 bietet das Programm "Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455)" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) weitere Fördermöglichkeiten. Diese können bis zu 10 % der Investitionskosten betragen und sind unabhängig von einem Pflegegrad. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen gestellt wird und eine Zustimmung des Wohnungseigentümers vorliegt. Diese Förderung kann mit der Unterstützung durch die Pflegekasse kombiniert werden.
Berufsgenossenschaften und Haftpflichtversicherungen können sich ebenfalls an den Kosten des Treppenlifts beteiligen, insbesondere nach Arbeits- und Wegeunfällen oder Berufskrankheiten. Bei fremdverschuldeten Unfällen kann auch das Versorgungsamt eine Bezuschussung leisten.
In letzter Instanz kann auch die Sozialhilfe eine finanzielle Unterstützung bieten, nachdem alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden. Wie die Antragstellung erfolgt und wer dabei helfen kann, erfahren Sie in den meisten Fällen von den Fachberatern der Firma, die den Treppenlift einbauen soll.
Weitere Kriterien die bekannt sein sollten:
- Falls noch kein Pflegegrad vorliegt, ist es ausreichend, den Antrag auf Einstufung vor dem Einbau des Treppenlifts zu stellen. Dies kann auch durch ein Familienmitglied erfolgen.
- Bei einer erneuten Prüfung oder einem Widerruf hat das Datum der ursprünglichen Antragstellung Gültigkeit. Bei zwischenzeitlichem Einbau gilt das Datum Ihres Erstantrags.
- Die Räume wie Wohn- und Schlafzimmer sowie Bad und Küche müssen auf unterschiedlichen Ebenen liegen. Ein Treppenlift, der in den Keller oder zu einem Hobbyraum führt, wird meistens nicht gefördert.