Schließlich ist von der eigenen Mobilität auch Ihr selbstbestimmtes Leben abhängig. Deshalb ist es gut, wenn Sie sich rechtzeitig über Möglichkeiten informieren, die im Alter beginnende oder bereits bestehende Defizite ausgleichen können. Der Treppenlift ist eine dieser hervorragenden Möglichkeiten, damit Sie trotz Mobilitätseinschränkungen Ihre vertraute Heimat nicht gegen ein Altenheim eintauschen müssen.
Leider ist diese Anschaffung, ganz gleich ob es ein Sitz-, Plattformlift oder ein Hublift sein soll, sehr kostenintensiv. Deshalb sind Informationen zu Fördermöglichkeiten für Sie von großer Wichtigkeit.
Alternativen zur Neuanschaffung
Eine gute und kostengünstige Alternative sind
gebrauchte Treppenlifte. Diese sind in der Regel generalüberholt und führen für Sie zu einer beachtlichen Preisminimierung. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen
Treppenlift zu mieten. Die Kosten belaufen sich auf 50-150 Euro pro Monat inklusive Wartung, Reparaturen und Ein- sowie Ausbau. Auch die Finanzierung über den Anbieter in Zusammenarbeit mit einer Bank zu adäquaten Monatsraten ist für Sie eine interessante Möglichkeit.
Fördermöglichkeiten für einen Treppenlifter
Auch wenn lt. Bundessozialgericht Treppenlifter privat zu finanzieren sind, können Sie Zuschüsse in Anspruch nehmen. Dies deshalb, weil barrierefreies Wohnen als kostengünstige Alternative zum Altenheim anerkannt wurde. Über die Pflegekasse, integriert in Ihre Krankenkasse, können Sie bis zu 4.000 Euro beanspruchen. Als Ehepaare haben Sie sogar Anspruch auf bis zu 8.000 Euro. Seit dem 01.01.2014 gibt es das Programm "Investitionszuschuss für altersgerechtes Umbauen (455)" der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Förderung kann bis zu 10 % der für förderungswürdig angesehen Investitionskosten betragen. Die Gewährung ist nicht von einem Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) abhängig. Der Beantragung vor Beginn der Baumaßnahme ist eine Zusage des Wohnungseigentümers beizufügen. Diese Förderung kann mit der Förderung durch die Pflegekasse kombiniert werden.
Die Berufsgenossenschaften beteiligen sich an den Kosten für einen Treppenlift nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei Folgen von Berufskrankheiten. Bei fremd verschuldeten Unfällen tritt die gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. das Versorgungsamt ein.
In letzter Instanz kann auch über die Sozialhilfe eine Bezuschussung erfolgen. Erst aber müssen alle anderen Verantwortlichen angesprochen werden. Wie erfolgt die Antragstellung und wer hilft.
In den meisten Fällen stehen die Fachberater der Firma, die mit dem Einbau beauftragt werden soll, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Mit Ihnen kann auch das Antragsformular an die Krankenkasse oder einen anderen Träger ausgefüllt werden. Wichtig zu wissen ist, dass jede Kostenübernahme eine Einzelfallentscheidung ist.
Weitere Kriterien die bekannt sein sollten:
- liegt noch kein Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) vor, ist es ausreichend den Antrag auf Einstufung vor dem Einbau einzureichen. Diese Formalität kann auch durch ein Familienmitglied erfolgen.
- bei Widerruf bzw. einer erneuten Prüfung hat das Datum ihrer Antragstellung Gültigkeit. Bei zwischenzeitlichem Einbau gilt das Datum Ihres Erstantrages.
- Die Räume wie Wohn- und Schlafzimmer sowie Bad und Küche müssen auf unterschiedlichen Ebenen liegen. Ein Treppenlift in den Keller oder zum Hobbyraum wird meistens nicht gefördert.