Die Gewährung von Zuschüssen und die Entwicklung des Treppenlift-Marktes in Deutschland
Ungefähr 2,8 Millionen Menschen sind in Deutschland mit zunehmender Tendenz pflegebedürftig. Die Versorgung der Pflegebedürftigen findet überwiegend in häuslicher Pflege statt. Zahlreiche Betroffene sind dabei in ihrer Mobilität beeinträchtigt. Zur Überwindung von Treppenhindernissen sind sie auf Hilfe angewiesen. Um sicher und eigenständig zur nächsten Wohnetage zu langen, stellt für sie ein passender Treppenlift die ideale Unterstützung dar. Dies gilt auch für Menschen, die durch einen Unfall oder eine Erkrankung gehbehindert sind. Dieser Anspruch der uneingeschränkten Bewegungsfreiheit gilt auch für den öffentlichen Lebensbereich. Gewünschte Anlaufstellen sollten hindernisfrei und problemlos für möglichst alle Menschen erreichbar sein.
Diese gesellschaftlich und politisch gewünschte Schaffung von Barrierefreiheit für behinderte Menschen hat zu gesetzgeberischen Maßnahmen geführt. Danach sollen Betroffene außer durch bauliche Maßnahmen insbesondere bei der Anschaffung eines Treppenlifts finanziell unterstützt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können daher
Zuschüsse der Pflegekassen, ergänzende
staatliche Förderprogramme sowie steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden. Die Pflegekasse zahlt auf Antrag einen
Zuschuss bis zu 4000 Euro, wenn beim Betroffenen ein Pflegegrad vorliegt. Außerdem muss es sich bei der Anschaffung eines Treppenlifts um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme zur Förderung der häuslichen Pflege handeln. Für eine Bewilligung des Antrags ist es unerheblich, ob die Anschaffung des Lifts neu, gebraucht oder zur Miete erfolgen soll.
Außerdem können im Einzelfall je nach Ursache der Behinderung Ansprüche bei einer Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft geltend gemacht werden. Falls trotz dieser finanziellen Unterstützung die Anschaffung aufgrund fehlender Mittel im Einzelfall nicht möglich ist, kann das Sozialamt helfen. Wenn für einen behinderten Menschen die Notwendigkeit besteht, durch einen Lift seine Arbeitsstelle zu erreichen, können ebenfalls finanzielle Hilfen geleistet werden. Im Einzelfall kann hierfür die Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherungsträger oder das Integrationsamt zuständig sein.
Aufgrund dieser Veränderungen ist die Nachfrage nach Treppenliften deutlich gestiegen. Eine innovative technische Entwicklung und eine höhere Produktzahl bei der Herstellung wirken sich auf die Höhe des Kaufpreises aus. Wettbewerbsbedingte Ermäßigungen der verschiedenen Anbieter ermöglichen einen zusätzlichen Spielraum zur Kostenreduzierung bei der Anschaffung eines Treppenlifters. Dadurch können sich im Gegensatz zu früheren Zeiten weitaus mehr Menschen einen Treppenlift leisten. Ein wichtiger Schritt zur Gewährleistung von Mobilität, Selbstständigkeit und Lebensfreude.