Reparaturen am Treppenlift – Wer zahlt?

Der Treppenlift stellt für körperlich eingeschränkte Menschen eine wichtige und entscheidende Verbesserung des Wohnumfelds dar. Der Lift macht es möglich, Zuhause im Alltag so mobil wie möglich zu sein. Sobald ein Pflegegrad vorhanden ist, bezuschusst die Pflegekasse den Einbau es Liftes mit bis zu 4.000 Euro. Doch wer zahlt, wenn am bereits vorhandenen Treppenlift Reparaturen erforderlich sind? Dies hängt von den individuellen Umständen wie Garantie und Gewährleistung und der Schadensursache ab. Manche Funktionsstörungen lassen sich zum Glück auch selbst beheben.

Defekte am Treppenlift: Garantie und Gewährleistung

Tritt am Treppenlift im Rahmen der Garantiezeit oder innerhalb der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ein Defekt auf, kann der Hersteller, bzw. Verkäufer in die Pflicht genommen werden. Relevant hierfür ist die Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung. Während die Garantie eine freiwillig vom Verkäufer oder Hersteller eingeräumt wird und individuell in Länge und Umfang geregelt sein kann, ist die Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben: Stellt der Käufer innerhalb von zwei Jahren nach Kauf fest, dass die Ware beschädigt oder mangelhaft ist, ist der Verkäufer verpflichtet, diese kostenfrei auszutauschen, den Preis zu mindern oder den Schaden zu reparieren. Garantie und Gewährleistung verfallen, wenn eigene Reparaturversuche gestartet werden. Deshalb sollte im Falle eines Schadens auf jeden Fall ein Service-Techniker des Treppenlift-Anbieters kontaktiert werden.
Welche Schäden im Rahmen der Garantie und Gewährleistung abgedeckt sind, ist im Kauf- und Garantievertrag für Ihren Treppenlift geregelt. Grundsätzlich gilt: Treten Defekte in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf auf, ist die Kostenübernahme durch den Hersteller aufgrund der Beweislast oft vergleichsweise sicher. Danach muss der Eigentümer beweisen, dass das Gerät einen Mangel aufweist, der bereits beim Kauf vorhanden war.

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Treppenlift defekt – Möglichkeiten zur Selbsthilfe

Wenn der Treppenlift nicht mehr funktioniert, ist das im besten Fall ein Ärgernis, in der Regel beeinträchtigt das defekte Gerät den Alltag des Benutzers schwerwiegend. Eventuell handelt es sich gar nicht um einen Schaden, der repariert werden muss, sondern lediglich um eine Störung, die auch selbst behoben werden kann. Bevor also der Service-Techniker oder der Notfall-Service des Treppenlift-Anbieters gerufen wird, können Sie folgendes überprüfen:
  • Eventuell ist der Not-Aus-Knopf gedrückt und muss entriegelt werden.
  • Die Batterie der Fernbedienung könnte leer sein. Sie dient zum Rufen des Liftes zum oberen oder unteren Treppenende.
  • Der Sitz ist nicht richtig in die Fahrtposition gedreht.
  • Armlehne, Fußbrett oder Sitz sind nicht vollständig heruntergeklappt.
  • Die Batterien am Lift sind leer. Dies kann der Fall sein, wenn der Lift nicht in den Ladepunkten am oberen oder unteren Schienenende geparkt wird.
  • Der Lift ist über den Schlüssel oder den Hauptschalter abgeschaltet. Ist der Schalter in der Position „Aus“, funktioniert der Treppenlift nicht, da die Stromversorgung unterbrochen ist.
  • Der Strom im Haus ist ausgefallen.
Wie alle technischen Geräte profitiert auch der Treppenlift von einer regelmäßigen Wartung, um Defekte und Schäden zu vermeiden. Der Wartungstechniker entdeckt kleinere Schäden und Funktionsstörungen bereits im Vorfeld und kann durch entsprechende Maßnahmen einen kompletten Ausfall verhindern. Zur Treppenlift-Wartung gehören die Inspektion aller Bauteile, eine Reinigung der Laufschienen und der Austausch von Verschleißteilen. Je nach Maß der Benutzung sollte diese Wartung mindestens einmal jährlich erfolgen, bei mehreren Nutzern sind zwei Wartungsintervalle pro Jahr sinnvoll. Berücksichtigen Sie, wenn Sie einen Treppenlift gebraucht kaufen, dass Ihr Modell grundlegend überholt wurde und auch in Zukunft die entsprechenden Garantien gelten, auch auf die Wartungsmaßnahmen eingehalten werden.
Die Treppenlift-Wartung wird mit einem Wartungsprotokoll belegt und kann sich positiv auf Garantie und Gewährleistung auswirken.

Wann zahlt die Pflegekasse die Treppenliftreparatur?

Generell unterstützen die Pflegekassen lediglich die Anschaffung von Hilfsmitteln und einen behindertengerechten Umbau der Wohnung für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1. Für Reparaturen ist die Kasse nicht zuständig. Allerdings hat das Bundessozialgericht in einigen Urteilen (Az.: B 3 P 4/16 und B e P 2/15 R) anders entschieden. Wurden der Höchstbetrag der Pflegekasse beim Einbau nicht ausgeschöpft, kann der noch offene Restbetrag für die Reparatur des Treppenlifts abgerufen werden.
Geht der Treppenlift also kaputt und muss repariert werden, lohnt es sich, noch einmal zu prüfen, inwieweit der Höchstsatz, den die Pflegekasse gewährt, bereits ausgeschöpft ist und sich auf die Urteile des Bundessozialgerichts zu berufen.
Übrigens: Ändert sich die Pflegesituation, zum Beispiel durch einen notwendigen Umzug, um die Pflege zu gewährleisten, kann durch die Pflegekassen ein weiterer Zuschuss zur Anpassung der Wohnsituation gewährt werden.

Schaden am Treppenlift – Wann zahlt die Versicherung?

Wer eine Hausratsversicherung besitzt, kann auch den Treppenlift darüber versichern lassen. Die Absicherung von Schäden gehört nicht zur Standarddeckung, kann aber je nach Versicherer mit aufgenommen werden. Kommt es durch einen Brand oder eine andere Katastrophe zum Schaden an der Gebäudesubstanz oder an wichtigen Einbauten, kann die Wohngebäudeversicherung die Schadensdeckung übernehmen. Auch hier sollte der Treppenlift gesondert in den Versicherungsschutz mitaufgenommen werden. Falls Sie den Treppenlift mieten, denken Sie daran, dies der Versicherung ebenfalls mitzuteilen.
Verursacht eine andere Person den Schaden am Treppenlift, zum Beispiel durch unsachgemäße Benutzung, tritt die private Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers in die Haftung und ersetzt den Schaden.

Schlusssatz

Der Artikel beleuchtet die Frage der Kostenübernahme bei Reparaturen an einem Treppenlift. Bei Defekten, die während der Garantiezeit oder der zweijährigen Gewährleistungsfrist auftreten, sind in der Regel der Hersteller oder Verkäufer zur Reparatur verpflichtet, ohne dass dem Kunden Kosten entstehen. Es ist jedoch wichtig, dass keine eigenständigen Reparaturversuche unternommen werden, da dies Garantie und Gewährleistung beeinträchtigen kann.

Für Schäden, die außerhalb der Garantie- und Gewährleistungszeiträume entstehen, sind die Kosten für die Reparatur im Allgemeinen vom Eigentümer des Lifts zu tragen. Die Pflegekassen unterstützen zwar die Anschaffung, jedoch normalerweise nicht die Reparaturkosten, es sei denn, es ist noch ein Restbetrag des ursprünglichen Zuschusses verfügbar.

In einigen Fällen kann die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung für Schäden aufkommen, sofern der Treppenlift in den Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Schäden, die durch Dritte verursacht werden, können unter Umständen durch deren Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Regelmäßige Wartungen des Treppenlifts können helfen, größere Schäden und damit verbundene hohe Reparaturkosten zu vermeiden. Beim Kauf eines gebrauchten Treppenlifts sollte darauf geachtet werden, dass dieser gründlich überholt wurde und Garantien auch für zukünftige Wartungen gelten.